Häufige Fragen

Ehrliche Antworten auf Ihre Fragen rund um KFZ-Service und Wartung.

Nein. Laut EU-Gruppenfreistellungsverordnung dürfen Sie Ihr Fahrzeug in jeder qualifizierten freien Werkstatt warten lassen, ohne die Herstellergarantie zu verlieren – vorausgesetzt, die Wartung erfolgt nach Herstellervorgaben und wird dokumentiert.

Ja, immer. Wir erstellen vor jeder Reparatur einen schriftlichen Kostenvoranschlag und beginnen keine Arbeiten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.

In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Für dringende Fälle versuchen wir, noch am selben Tag einen Platz zu finden.

In Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbedingungen. Die Faustregel "O bis O" (Oktober bis Ostern) hat sich bewährt.

Die §57a-Begutachtung (Pickerl) ist die österreichische Hauptuntersuchung. PKW müssen nach dem 3. Zulassungsjahr alle 2 Jahre begutachtet werden. Als autorisierte Begutachtungsstelle führen wir die Prüfung durch und stellen die Plakette direkt aus.

Die meisten Hersteller empfehlen jährliche Wartungen oder alle 15.000 bis 30.000 km. Moderne Fahrzeuge zeigen den fälligen Service im Bordcomputer an.